Die Düseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und gilt nur für diesen OLG-Bezirk. Es gibt eine Vielzahl mehr oder weniger stark abweichender Tabellen anderer Oberlandesgerichte.
Das Oberlandesgericht gibt daneben noch die Düsseldorfer Leitlinien heraus, die die Düsseldorfer Tabelle ergänzen und vertiefen. Diese sind noch nicht neu gefaßt worden.