Beratung-was kostet das? |
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Ich berechne die Kosten einer außergerichtlichen Erstberatung nach dem zeitlichem Aufwand. Pro angefangene Viertelstunde berechne ich Ihnen 25,00 € einschließlich Mehrwertsteuer (bei einer Erstberatung ist das Honorar gesetzlich auf einen Höchstbetrag von 190,00 € + MWSt beschränkt). Ihr Vorteil: Die Ihnen entstehenden Kosten richten sich also allein nach dem zeitlichen Aufwand und nicht nach irgendwelchen Faktoren wie dem Streitwert, den Sie weder übersehen noch beeinflußen können, oder der Zahl und Art der behandelten Themen. Wenn Sie dies wünschen, rechne ich natürlich auch nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) ab. Im Zweifel ist dies aber teurer. Hinweis: Erfahrungsgemäß dauert ein intensives Beratungsgespräch in einer neuen Sache 45 Minuten bis eine Stunde. Selbstverständlich berate ich ich Sie auch, wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder Beratungshilfe bewilligt erhalten haben. |
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Wesentlich mehr zu unseren verschiedenen Beratungsangeboten finden Sie auf unserer Homepage: |
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